Der Senat hat die Kappungsgrenzenverordnung um weitere fünf Jahre verlängert. Damit dürfen bis 2028 die Mieten innerhalb von drei Jahren höchstens um 15 Prozent erhöht werden. Rund 1,5 Millionen Berliner Mieterhaushalte in nicht preisgebundenen Wohnungen können von der Verordnung profitieren. Die Kappungsgrenze greift nur, wenn die Mietspiegelmiete diese übersteigt und … [Weiterlesen...]
Kommunale Wohnungsunternehmen (2)
Der Senat zieht für das Jahr 2018 eine positive Bilanz über die Arbeit der sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften. Sie haben auf den Berliner Wohnungsmarkt eine „mietpreisdämpfende Wirkung“, so Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher. „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ – diese Ziele hat die Kooperationsvereinbarung, die der Senat … [Weiterlesen...]