Vor einem Jahr, am 1. Juni 2015, trat das „Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten“ (kurz: Mietrechtsnovellierungsgesetz) in Kraft. Ein „Meilenstein im Mietrecht“, so Bundesjustizminister Heiko Maas, sollte die sogenannte Mietpreisbremse sein. Bei Wiedervermietungen darf die Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. … [Weiterlesen...]