Der bayerische Verfassungsgerichtshof hat die Klage auf Zulassung des Volksbegehrens „Sechs Jahre Mietenstopp“ abgewiesen. Die bayerischen Verfassungsrichter haben sich mit ihrem Urteil der Rechtsansicht des Innenministeriums im Freistaat angeschlossen: Mietrecht sei Bundes-, nicht Ländersache. Beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU) hält … [Weiterlesen...]