Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat die festgelegten Mietobergrenzen für das Bürgergeld (früher: Hartz IV) für ungültig erklärt. Das Berliner Jobcenter wurde dazu verurteilt, einer Mieterin die vollen Mietkosten zu zahlen. Die klagende Mieterin hatte einen Mietpreis von 640 Euro für ihre Dreizimmerwohnung im Sozialen Wohnungsbau in Schöneberg zu zahlen. Weil … [Weiterlesen...]
Einjahresbilanz der neuen AV Wohnen
Wer staatliche Beihilfe zum Wohnen bekommt, muss Mietobergrenzen einhalten. Anderenfalls droht ein Kostensenkungsverfahren. Weil die Richtwerte angesichts des Berliner Wohnungsmarktes unrealistisch geworden sind, traten zu Beginn des vergangenen Jahres neue Regelungen in Kraft. Damit sind mehr Menschen als bisher vor Wohnungsverlust geschützt. Sie fühlten sich wie mit … [Weiterlesen...]