Werden bei einer Modernisierung kaputte Fenster ausgetauscht, müssen Reparaturkosten, die notwendig gewesen wären, aus der Modernisierungsumlage herausgerechnet werden. Sind sie dagegen nur alt und entsprechen nicht mehr dem geforderten Standard, tragen die Mieter die gesamten Kosten für den Austausch. Das sei ungerecht, befand nun der Bundesgerichtshof (BGH) und änderte diese … [Weiterlesen...]