Stand: 10/17 Nach § 35 a des Einkommenssteuergesetzes (EStG) - Wortlaut unten auf der Seite - können auch Mieter in den Genuss von Steuerermäßigungen kommen. Das bedeutet, dass ein Mieter nicht nur für von ihm beauftragte Handwerkerleistungen in seiner Wohnung (siehe dazu unter (A)), sondern auch für an den Vermieter gezahlte Betriebskosten Aufwendungen steuermindernd … [Weiterlesen...]