Hohes Alter und ein schlechter Gesundheitszustand sind für das oberste deutsche Gericht nicht automatisch Härtefallgründe bei einer Eigenbedarfskündigung. Vielmehr müssen die Gerichte künftig zur Prüfung des Einzelfalls Sachverständigengutachten einholen. Es waren zwei Eigenbedarfskündigungen mit unterschiedlichem Ausgang, die der Bundesgerichtshof an die Landgerichte … [Weiterlesen...]