Modernisierungsmaßnahmen muss der Vermieter normalerweise spätestens drei Monate vor Beginn ankündigen. Schließlich muss man sich als Mieter darauf einstellen können. Das gilt jedoch nicht, wenn es sich lediglich um Kleinigkeiten handelt. Doch was genau fällt darunter? Der Austausch einer Nachtspeicherheizung durch eine Zentralheizung ist keine sogenannte … [Weiterlesen...]