Stand: 9/20 Was sind Schönheitsreparaturen oder Renovierungsarbeiten? Nach der Definition in § 28 Abs. 4 Satz 3 der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV) gehören hierzu das Tapezieren, Kalken oder Anstreichen der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, der Heizkörper und der Heizungsrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen (vgl. BGH v. … [Weiterlesen...]