Das Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ verstößt nicht gegen die Verfassung. Das hat der Wissenschaftliche Parlamentsdienst (WPD) des Berliner Abgeordnetenhauses bestätigt. Angerufen wurde der Parlamentsdienst von der AfD-Fraktion, die wohl ein anderes Ergebnis erwartet hat. Doch das Gutachten ist eindeutig: Eine Vergesellschaftung nach Artikel 15 des … [Weiterlesen...]
Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co enteignen“
Am 6. April startet die Unterschriftensammlung zum Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co enteignen“, mit dem die Wohnungsbestände großer Immobilienkonzerne vergesellschaftet werden sollen. Über die Kosten gehen die Meinungen weit auseinander. Ziel des Volksbegehrens ist es, die Wohnungsbestände von Unternehmen, die in Berlin mehr als 3000 Wohnungen besitzen, in … [Weiterlesen...]