Die Gesetzeslage ist klar: Die Kosten einer energetischen Sanierung können vom Vermieter umgelegt werden. Und von diesem Recht machen Vermieter - kommunale wie private - auch Gebrauch. Dass es auch anders geht, lässt aufhorchen. Eine kleine Pressemitteilung verkündete Ende Mai: In der südlichen Friedrichstadt verzichtet ein privater Eigentümer nach energetischer Sanierung … [Weiterlesen...]