Mieter, die in Zahlungsverzug geraten sind, können auch künftig ihre Wohnung verlieren, selbst wenn sie die Mietschulden zwischenzeitlich komplett ausgeglichen haben. Das hat der Bundesgerichtshof kürzlich bestätigt. Beim Deutschen Mieterbund (DMB) spricht man von einer Gesetzeslücke. Während man eine fristlose Kündigung aus der Welt schaffen kann, wenn man spätestens … [Weiterlesen...]