Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde des Berliner Versorgers Gasag AG gegen zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH) von 2009 und 2010 abgelehnt und damit die Rechte der Gaskunden gestärkt. Der BGH hatte eine Vertragsklausel der Gasag für unwirksam erklärt, nach der das Unternehmen die Gaspreise für ihre Sonderkunden mit den Tarifen „Aktiv“ oder „Vario“ … [Weiterlesen...]