Das Bayerische Verwaltungsgericht hat entschieden, dass Airbnb verpflichtet ist, die Identität von Gastgebern offenzulegen. Jetzt klagen auch vier Berliner Bezirke gegen die Praktiken von Airbnb. Seit dem 1. August 2018 muss nach dem Zweckentfremdungsverbotgesetz jeder, der in Berlin seine als Hauptwohnsitz genutzte Wohnung zeitweise an Feriengäste vermieten will, nicht … [Weiterlesen...]