Stand: 11/16 Infoblatt 97: Wohngemeinschaften und andere Mietermehrheiten [PDF, 4 Seiten] Von einer Wohngemeinschaft spricht man im Mietrecht, wenn sich zwei oder mehrere Personen eine Wohnung teilen, ohne eine Lebensgemeinschaft zu bilden, seien es nun Freunde, Kommilitonen, Arbeitskollegen oder eine sonst wie zusammengesetzte Gruppe. In der Regel können sich junge Leute … [Weiterlesen...]




