Eine Mieterin minderte ihre Miete, weil in der Erdgeschosswohnung ein Bordell mit Zugang über den Hausflur betrieben wurde. Der Vermieter akzeptierte diese Mietminderung nicht. Es sei durch das Bordell nachweislich nicht zu Belästigungen der Mieter im Hause etwa durch Freier gekommen. Das Amtsgericht entschied, dass der Betrieb eines Bordells in einem Wohnhaus den … [Weiterlesen...]