Die Gerichte haben immer häufiger Verständnis für Mieter, die sich von qualmenden Nachbarn gestört fühlen. Ein Überblick über die aktuelle Rechtsprechung. Grundsätzlich gilt nach wie vor: In seiner eigenen Wohnung darf man nach Herzenslust rauchen. Das gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung. Sofern dabei die Türen geschlossen bleiben, kann dadurch schließlich … [Weiterlesen...]