Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus macht Druck in Sachen Mietendeckel: Ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Schluss, dass das Land Berlin eine eigene Mietpreisbegrenzung einführen darf.

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„Ich bin froh, dass uns zwei hochangesehene Experten bestätigen: Der Mietendeckel kann kommen“, sagt der SPD-Fraktionsvorsitzende Raed Saleh. Die Bielefelder Jura-Professoren Franz Mayer und Markus Artz kommen – anders als der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages – zu dem Ergebnis, dass die erforderliche Gesetzgebungskompetenz klar bei den Ländern liegt. Ein Mietendeckel wäre also als Berliner Landesrecht durchaus vorstellbar. Dass der Bund privatrechtliche Regelungen wie die Mietpreisbremse aufstellt, schließe nicht aus, dass die Länder öffentlich-rechtliche Mietbegrenzungen aussprechen können. „Zur Sicherung des landesverfassungsrechtlich verbürgten Rechts auf Wohnen ist es verhältnismäßig, Vermietern zeitlich befristet durch Landesrecht zu untersagen, bestimmte Ansprüche aus dem Miethöherecht des BGB geltend machen zu dürfen“, erklärt SPD-Fraktionschef Raed Saleh. „Die SPD-Fraktion ist daher fest entschlossen, die Mietenspirale aufzuhalten und, wo notwendig, klare Schranken zu setzen“, so Saleh.
Der Plan sieht vor, die Mieten in bestehenden und neuen Mietverträgen ab einem festgelegten Stichtag für zunächst fünf Jahre einzufrieren. Die Laufzeit soll so lange verlängert werden, bis der Mietmarkt entspannt ist. Neubauten blieben ausgenommen.
Der Berliner Mieterverein BMV begrüßt den Vorstoß der SPD-Fraktion. „Wir appellieren an den Berliner Senat, jetzt möglichst rasch und gründlich das Staatsziel der Berliner Verfassung umzusetzen, Menschen mit geringem Einkommen angemessenen Wohnraum zu erhalten“, erklärt BMV-Geschäftsführer Reiner Wild. Der Mieterverein mahnt jedoch eine umfassende Regelung an, die auch Mietsteigerungen nach Modernisierung, die Miethöhe bei Wiedervermietung und die Kappung von Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen einschließt. „Anderenfalls müssen wir mit massiven Ausweichstrategien der Eigentümer rechnen. Dann hat der Mietendeckel seinen Sinn verfehlt“, so Wild.
Jens Sethmann
Seit dem 23. Februar 2020 gilt in Berlin der Mietendeckel.
Informationen zum Mietendeckel (Regelungen und Tipps zur Anwendung, Musterschreiben usw.) finden Sie unter
Was man über den Mietendeckel und seine Anwendung wissen sollte
08.03.2020