Die Beantragung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen für ein Mietshaus ist ein Alarmzeichen. In aller Regel wird damit die Umwandlung in Eigentumswohnungen vorbereitet. Um die Mieter vor Verdrängung zu schützen, schlagen die Bezirke unterschiedliche Wege ein.
In Friedrichshain-Kreuzberg setzt man auf Transparenz und Einbindung der Mieter. Ende Juni hat die Bezirksverordnetenversammlung beschlossen, die Mieter in Milieuschutzgebieten künftig sofort darüber zu informieren, wenn für ihr Haus Abgeschlossenheitsbescheinigungen beantragt wurden. Grund: Die Fristen zur Ausübung des Vorkaufsrechtes sind sehr kurz. Es bleibt nur wenig Zeit, eine städtische Wohnungsbaugesellschaft oder eine Stiftung für den Kauf zu gewinnen. Dazu kommt: Wenn die Umwandlung bereits vollzogen ist und sich der Eigentümer verpflichtet, in den nächsten sieben Jahren nur an die Mieter zu verkaufen, haben die Mieter keine Chance mehr, dass der Bezirk das Vorkaufsrecht ausübt oder wenigstens mit dem Käufer eine Abwendungsvereinbarung abschließt.
In Pankow hat man sich dagegen zu einem anderen Schritt entschlossen. Künftig sollen Abgeschlossenheitsbescheinigungen nur noch dann erteilt werden, wenn das Bauprojekt mit den Zielen der Erhaltungssatzung in Einklang gebracht werden kann und eine entsprechende erhaltungsrechtliche Genehmigung vorliegt. „Unsere Erfahrung ist, dass Grundstücke bereits auf der Basis von Abgeschlossenheitsbescheinigungen veräußert werden“, erklärt dazu der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Vollrad Kuhn (Bündnis 90/Die Grünen). Damit werde erheblicher Verwertungsdruck entfaltet.
Für die nun vorgenommenen Anpassungen hatte der Bezirk ein Rechtsgutachten beauftragt. Mit einer solchen Verfahrensänderung stärkt Pankow als erster und bisher einziger Bezirk die Bedeutung des Instruments „Soziales Erhaltungsrecht“ auch beim Thema Abgeschlossenheitsbescheinigung, heißt es in einer Erklärung. „Pankow nimmt in dieser Hinsicht eine Vorreiterrolle ein“, erklärt Vollrad Kuhn.
Birgit Leiß
21.08.2018