Ist die Wohnung tatsächlich 10 Prozent kleiner als im Mietvertrag angegeben, geht die Rechtsprechung von einem erheblichen Mangel aus, der ggf. zur Mietminderung berechnet.
In der Heiz- und Betriebskostenabrechnung ist die Wohnungsgröße maßgeblich für die Verteilung der Kosten, bei der Überprüfung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB ist diese entscheidend für die Einordnung in das richtige Mietspiegelfeld.
Sollten Zweifel an der tatsächlichen Wohnungsgröße bestehen, kann sich eine professionelle Vermessung lohnen.
Wohnflächenberechnung
durch Dipl.Ing.Architekten
Lutz Hoffmann
Edeltrautweg 8
13505 Berlin
Telefon: 030-331 45 24
Fax: 030-331 24 12
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Klaus-Uwe Wöllert
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Mobil 0177 614 86 55
E-Mail: gutachten@ku-woellert.de
Kosten:
Wohnungsgröße * |
Aufmaß mit Grundriss |
1 Zimmer |
130 € zzgl. MwSt. |
2 Zimmer |
160 € zzgl. MwSt. |
3 Zimmer |
190 € zzgl. MwSt. |
4 Zimmer |
230 € zzgl. MwSt. |
5 Zimmer |
270 € zzgl. MwSt. |
6 und mehr Zimmer |
320 € zzgl. MwSt. |
Leistung:
- Durchführung der Aufmaßarbeiten
- Erstellung von vermaßter unmaßstäblicher Grundrissskizze
- Aufstellung von Wohn- / Nutzflächenberechnung nach II. BV/WoFlV
Fahrtkosten nach Aufwand: **
- Entfernung (nur Anfahrt): 0,70 Euro pro km
- Anfahrtsdauer (Durchschnittswert): 50 Euro pro Stunde
* Bei Dachgeschosswohnungen, Einfamilienhäusern / Doppelhaushälften und in Einzelfällen bis zu 50 % Aufschlag (Absprache wegen Schwierigkeitsgrad, komplizierten Grundrissen, größerer Anzahl von Nebenräumen, Abstellräumen, Balkonen etc.)
** Basiswerte als Anfahrt (einfache Fahrt) aus Google Maps Routenplaner
Stand: 26.1.2022
26.01.2022