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Mietrecht |
Leitsätze des BGH |
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35/08 Schwarzstaubablagerungen in der Mietwohnung ("Fogging") a) Einen im Laufe des Mietverhältnisses auftretenden Mangel der Mietsache hat der Vermieter auch dann auf seine Kosten zu beseitigen, wenn die Mangelursache zwar der Sphäre des Mieters zuzurechnen ist, der Mieter den Mangel aber nicht zu vertreten hat, weil er die Grenzen des vertragsgemäßen Gebrauchs nicht überschritten hat. BGH v. 28.5.2008 - VIII ZR 271/07 - MM 08, 261; WuM 08, 476; GE 08, 982 zurück zur |
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