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Pressemitteilung Nr. 24/04
30.8.2004
Bundesverwaltungsgericht lässt Revision gegen Mietobergrenzenurteil
des OVG Berlin zu
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem nicht anfechtbaren Beschluss
vom 19.7.04 (BVerwG 4 C 9.04) die Revision gegen ein Urteil des
Oberverwaltungsgericht Berlin (OVG) zugelassen. Die Frage, ob
sanierungsrechtliche Genehmigungen mit Mietobergrenzen verknüpft werden
dürfen, habe grundsätzliche Bedeutung. Das OVG (OVG 2 B 18.02) hatte
dies verneint und die Revision nicht zugelassen.
Das OVG hatte am 30. Januar 2004 pauschale Mietobergrenzen in
Sanierungsgebieten für unzulässig erklärt. Die Bezirke dürften die
Eigentümer durch solche Mietbeschränkungen nicht daran hindern, die
zivilrechtlich zulässigen Mieterhöhungsmöglichkeiten auszuschöpfen.
Das Urteil im Wortlaut:
http://www.berlin.de/SenJust/Gerichte/OVG/2b18_02.html
Der Hauptgeschäftsführer des Berliner Mieterverein e.V., Hartmann Vetter,
begrüßt den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts, da nunmehr die
Chance bestehe, dass Mietobergrenzen doch noch als Steuerungsinstrument
der Stadterneuerung von den Bezirken zum Schutz der angestammten
Wohnbevölkerung angewendet werden können.
Rückfragen: Tel. (030) 226 26 118
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