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Pressemitteilung Nr. 7 / 04
13.5.2004
Keine Verschleuderung der GSW
Berliner Mieterverein stellt Bedingungen
Grundsätzlich war und ist der Berliner Mieterverein e.V. gegen einen
Verkauf der GSW.
Wenn dieser zur Haushaltskonsolidierung für
unerlässlich gehalten wird, so kann dies nach Auffassung des
Hauptgeschäftsführers Hartmann Vetter nur verantwortet werden, wenn
folgende Bedingungen erfüllt werden:
1. Keine Verschleuderung öffentlichen Vermögens
Die GSW verfügt teilweise über sehr werthaltige Bestände. Neben
Großsiedlungen hat sie einen soliden Altbaubestand in guten Wohnlagen.
Der Kaufpreis muss diese Werte widerspiegeln.
2. Nachhaltige Bewirtschaftung sicherstellen
Der Erwerber muss sich vertraglich verpflichten, die Grundstücke
langfristig ordnungsgemäß zu bewirtschaften.
Wertsichernde
Instandhaltung ist sicherzustellen.
3. Keine Modernisierung gegen die Mieter
Etwaige Modernisierungen sind mit Mietervertretungen abzustimmen.
Modernisierungen dürfen nicht zu Mietervertreibung führen.
4. Keine Kündigung wegen Eigenbedarf und Hinderung wirtschaftlicher
Verwertung
Der Erwerber ist zu verpflichten, den Mietern gegenüber auf eine
Kündigung wegen Eigenbedarf und Hinderung wirtschaftlicher Verwertung zu
verzichten.
Diese Verpflichtung ist auch jedem nachfolgenden Erwerber
aufzuerlegen.
5. Mietvertragliche Absicherung der Mieter
Der Mieterschutz ist den Mietern einzelvertraglich als Ergänzung des
Mietvertrages zuzusichern. Nur durch eine Mietvertragsergänzung sind die
Mieter dauerhaft und individuell geschützt auch gegenüber einem
möglichen Nacherwerber.
6. Privatisierung an Mieter hat Vorrang
Wenn Wohnungen weiterveräußert werden, so sind sie den Mietern vorrangig
zu Sonderkonditionen anzubieten.
Rückfragen an Tel. 226 26 118
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