Sie haben Javascript deaktiviert. Die Funktion dieses Scripts: Bei Datei-Zugriff von außen (z.B. von Suchmaschinen) wird das Frameset nachgeladen.

 MieterMagazin

 Oktober 2009 - Paromama

Energieausweis

Der große Unbekannte

Durchblättern Sie
MieterMagazin 10/09
Eine Seite zurück       Eine Seite vorwärts

Für Wohngebäude, die bis 1965 errichtet wurden, müssen nach der Energieeinsparverordnung seit dem 1. Juli 2008 bei Neuvermietung oder Verkauf Energieausweise vorliegen. Für später errichtete Wohngebäude gilt diese Regelung seit dem 1. Januar 2009. Seit 1. Juli 2009 brauchen auch alle Nichtwohngebäude diesen Nachweis. In der Praxis ist der Energieausweis allerdings noch immer weitgehend unbekannt.

Eine bundesweite, repräsentative Vergleichsstudie zum Bekanntheitsgrad des Energieausweises im Auftrag von „ImmobilienScout 24“ ergab, dass 44 Prozent der Deutschen in einer Immobilie ohne Energieausweis wohnen. Viele Mieter wissen gar nicht, ob ihr Gebäude über einen Energieausweis verfügt – obwohl 88 Prozent der Befragten angaben, dass der energetische Zustand des Gebäudes, in dem sie wohnen, wichtig für sie sei. Eine ähnliche Umfrage der Deutschen Energie-Agentur (dena) und des Deutschen Mieterbundes vom Juli 2009 hatte immerhin ergeben, dass vier von fünf Mietern bei ihrer nächsten Wohnungssuche nach dem Energieausweis fragen wollen. „Mieter spielen bei der Nachfrage nach energieeffizienten Gebäuden die entscheidende Rolle“, betont Thomas Kwapich, Bereichsleiter bei der dena. Die Vermieter sind verpflichtet, dem Mieter vor Abschluss des Mietvertrages den Energieausweis vorzulegen. Aber laut Umfrage wissen das nur 30 Prozent der Mieter.

Legt ein Vermieter den geforderten Energieausweis nicht, nur unvollständig oder nicht rechtzeitig vor, begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die nach dem Energieeinspargesetz mit einem Bußgeld von bis zu 15000 Euro geahndet werden kann. Bis 2011 müssen noch Energieausweise für etwa 5,8 Millionen Gebäude ausgestellt werden, danach jedes Jahr weitere 500000 bis 750000 – der Umwelt zuliebe, aber auch im Interesse der Mieter.

Rainer Bratfisch

Hand mit einen Gebäude-Energieausweis vor einem Einfamilienhaus im Hintergrund
Zur Vergrößerung des Bildes Seit diesem Jahr für alle Gebäude Pflicht: der Energieausweis
Foto: dena
nach oben auf dieser Seite    zurück zur letzten Seite    diese Seite drucken    diesen Artikel versenden als E-Mail    zur Startseite Berliner Mieterverein online

Copyright: Berliner Mieterverein e.V., Behrenstraße 1 C, 10117 Berlin