Info 115: Die Zweckentfremdung von Wohnraum
Stand: 10/23 Am 12. Dezember 2013 war in Berlin das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (siehe unten) in Kraft getreten, mit dem die zweckfremde Nutzung von Wohnraum, d.h. die Nutzung von Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken, unter Genehmigungsvorbehalt gestellt wurde. Im Gesetz wird in § 1 Absatz 2 festgelegt, dass durch eine Rechtsverordnung festzustellen ist, ob und wo in … Info 115: Die Zweckentfremdung von Wohnraum weiterlesen
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