In einem vielbeachteten Urteil hat das Verwaltungsgericht Berlin Eigentümern erlaubt, ihre Zweitwohnungen als Ferienwohnung zu vermieten. Dies könnte ein Einfallstor zur Umgehung des Zweckentfremdungsverbots sein. In einem weniger beachteten Urteil schränkt das Verwaltungsgericht die Feriennutzung aber deutlich ein. Geklagt hatten drei Zweitwohnungseigentümer, die in … [Weiterlesen...]