Nur die Hälfte der vom Senat geschätzten 12.000 Ferienwohnungen sind in der vorgesehenen Meldefrist von drei Monaten angezeigt worden. Die rund 6000 nicht gemeldeten Touristenapartments könnten nun unverzüglich einer regulären Vermietung zugeführt werden. Dazu wäre allerdings mehr Personal in den Bezirksverwaltungen erforderlich, um die illegalen Ferienapartments … [Weiterlesen...]
Info 115: Die Zweckentfremdung von Wohnraum
Stand: 10/23 Am 12. Dezember 2013 war in Berlin das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (siehe unten) in Kraft getreten, mit dem die zweckfremde Nutzung von Wohnraum, d.h. die Nutzung von Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken, unter Genehmigungsvorbehalt gestellt wurde. Im Gesetz wird in § 1 Absatz 2 festgelegt, dass durch eine Rechtsverordnung festzustellen ist, ob und wo in Berlin … [Weiterlesen...]