Zur Begründung von Mieterhöhungen nach § 558 BGB verweisen Vermieter in der Regel auf den Berliner Mietspiegel, und auch Mieter prüfen eine Mieterhöhung anhand des Mietspiegels. Problematisch erweist sich eine solche Prüfung immer dann, wenn noch innerhalb der Zustimmungs- oder Klagefrist (§ 558 b BGB) ein neuer Mietspiegel veröffentlicht wird. Die Zustimmungsfrist für den … [Weiterlesen...]
Info 20: Mieterhöhungen nach § 558 – § 558 e BGB
Berliner Mietspiegel - Jahressperrfrist - Vergleichsmiete - Kappungsgrenze Stand: 6/24 Die Möglichkeit der Grundmieterhöhung findet sich in §§ 558 - 558 e BGB. Sie gilt für Wohnraum, dessen Erstellung nicht mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde (freifinanzierter Alt- und Neubau). Folgende Fragen behandelt dieser Artikel: Einjahressperrfrist bei einer … [Weiterlesen...]
Zustimmungsklage
Leitsatz: Eine fristwahrende Zustellung ist nur dann noch als demnächst anzusehen, wenn ab dem Zeitraum des Zugangs der Vorschussanforderung bis zur Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses maximal ein Zeitraum von bis zu 14 Tagen vergeht. AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 3.9.08 - 5 C 92/08 - Mitgeteilt von RA Kai-Guido Erdmann Urteilstext Aus den … [Weiterlesen...]