Zur Begründung von Mieterhöhungen nach § 558 BGB verweisen Vermieter in der Regel auf den Berliner Mietspiegel, und auch Mieter prüfen eine Mieterhöhung anhand des Mietspiegels. Problematisch erweist sich eine solche Prüfung immer dann, wenn noch innerhalb der Zustimmungs- oder Klagefrist (§ 558 b BGB) ein neuer Mietspiegel veröffentlicht wird. Die Zustimmungsfrist für den … [Weiterlesen...]
Info 20: Mieterhöhungen nach § 558 – § 558 e BGB
Berliner Mietspiegel - Jahressperrfrist - Vergleichsmiete - Kappungsgrenze Stand: 8/20 Achtung! Seit dem 23.2.2020 gilt in Berlin der sogenannte „Mietendeckel“ nach dem MietenWoG Bln. Die in diesem Info genannten Vorschriften des BGB gelten bis zum Außerkrafttreten des MietenWoG am 23.2.2025 nur noch in sehr eingeschränktem Maße. Lesen Sie bitte die Einzelheiten in … [Weiterlesen...]
Zustimmungsklage
Leitsatz: Eine fristwahrende Zustellung ist nur dann noch als demnächst anzusehen, wenn ab dem Zeitraum des Zugangs der Vorschussanforderung bis zur Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses maximal ein Zeitraum von bis zu 14 Tagen vergeht. AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 3.9.08 - 5 C 92/08 - Mitgeteilt von RA Kai-Guido Erdmann Urteilstext Aus den … [Weiterlesen...]