Zur Begründung von Mieterhöhungen nach § 558 BGB verweisen Vermieter in der Regel auf den Berliner Mietspiegel, und auch Mieter prüfen eine Mieterhöhung anhand des Mietspiegels. Problematisch erweist sich eine solche Prüfung immer dann, wenn noch innerhalb der Zustimmungs- oder Klagefrist (§ 558 b BGB) ein neuer Mietspiegel veröffentlicht wird. Die Zustimmungsfrist für den … [Weiterlesen...]
Der Mietrechtstipp
Es genügt nicht, dass ein Mieter auf ein Mieterhöhungsverlangen nach Paragraf § 558 BGB lediglich die verlangte höhere Miete zahlt. Er ist ebenso verpflichtet, die verlangte Zustimmungserklärung gegenüber dem Vermieter abzugeben. Hierfür hat er mindestens zwei Monate Zeit. In dieser Zeit sollte das Mieterhöhungsverlangen rechtlich … [Weiterlesen...]