Die Wohnung ist leer geräumt, jetzt nur noch den Schlüssel beim Vermieter in den Briefkasten werfen? So auf keinen Fall. Der Mieter kann nicht einfach ausziehen, er muss die Wohnung "zurückgeben". Das "Zurückgeben" nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Bundesgerichtshof definiert: Wohnung und Nebenräume müssen leer geräumt und dem Vermieter zugänglich sein (BGH, … [Weiterlesen...]