Berliner Mietspiegel - Jahressperrfrist - Vergleichsmiete - Kappungsgrenze Stand: 6/26 Infoblatt 20: Mieterhöhungen nach § 558 – § 558 e BGB [PDF, 6 Seiten] Die Möglichkeit der Grundmieterhöhung findet sich in §§ 558 - 558 e BGB. Sie gilt für Wohnraum, dessen Erstellung nicht mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde (freifinanzierter Alt- und Neubau). Folgende Fragen … [Weiterlesen...]




