Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 23. September 2009 (VIII ZR 336/08) können Mieter, deren Vermieter sich weigert, die gesetzlich vorgeschriebene Anlage der gezahlten Mietkaution nachzuweisen, ein Zurückbehaltungsrecht in Höhe der Mietkaution und der aufgelaufenen Zinsen ausüben. Da sowohl der aus dem Mietvertrag ersichtliche Vermieter als auch ein möglicher … [Weiterlesen...]