Raucher müssen keinen Schadenersatz zahlen, wenn sie ihre Mietwohnung stark verqualmt haben. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 5. März 2008 (VIII ZR 37/07). "Normales Rauchen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache und löst auch keine Schadenersatzansprüche des Vermieters aus", hatte Dr. Franz-Georg Rips, Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), … [Weiterlesen...]