Stand: 11/16 Manche Mieter wollen einen Hund oder eine Katze in ihre Wohnung aufnehmen. Sie fragen dann oft, ob sie das dürfen oder ob sie vorher den Vermieter um Erlaubnis bitten müssen. Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten, denn im Gesetz steht nichts darüber. Es kommt also in erster Linie auf den Mietvertrag an. Nach neuerer BGH-Rechtsprechung kann man aber wohl … [Weiterlesen...]
Der Mietrechtstipp
Auch wenn im Mietvertrag jegliche Tierhaltung untersagt oder von der vorherigen Genehmigung des Vermieters abhängig gemacht wird, steht dem Mieter nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (VIII ZR 340/06) das Recht zu, Kleintiere zu halten. So darf der Mieter selbstverständlich ein Aquarium mit Zierfischen aufstellen oder einen Wellensittich oder Hamster anschaffen, … [Weiterlesen...]
Der Mietrechtstipp
Grundsätzlich gehört die Haltung von Kleintieren zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung, egal was im Mietvertrag zur Tierhaltung geregelt ist. Unter Kleintieren versteht man beispielsweise Hamster, Meerschweinchen, Zierfische und Vögel - also Tiere, von denen keine erheblichen Beeinträchtigungen oder Gefährdungen der Nachbarschaft ausgehen können. Die Haltung von Hunden … [Weiterlesen...]