Seit Jahresbeginn können Mieter in Sozialwohnungen einen Mietzuschuss beantragen, wenn sie mehr als 30 Prozent ihres Einkommens für die Nettokaltmiete ausgeben. Bisher haben aber nur sehr wenige Haushalte den Mietzuschuss beantragt. Der neue Mietzuschuss ist ein Teil des Wohnraumversorgungsgesetzes, das der Senat als Reaktion auf das erfolgreiche Mietenvolksbegehren … [Weiterlesen...]