Normalerweise zahlt der Mieter die Miete allmonatlich per Überweisung, zumeist durch einen Dauerauftrag. Dabei ist unbedingt der Zahlungszweck anzugeben. Problematisch wird eine nicht näher bestimmte Zahlung nämlich dann, wenn der Mieter die Miete zum Beispiel wegen erheblicher Mängel mindert oder wegen bestehender Regressansprüche aufrechnen will. Damit gegenüber dem … [Weiterlesen...]