Höchstrichterlich entschieden: Mieter dürfen zur Kontrolle von Betriebskostenabrechnungen nicht nur Rechnungen, sondern auch Zahlungsbelege einsehen. „Jetzt haben Mieter bessere Möglichkeiten zur Überprüfung ihrer Betriebskostenabrechnung“, erklärt Wibke Werner, stellvertretende Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins. Nach Zugang einer Betriebskostenabrechnung … [Weiterlesen...]