Gemäß der Koalitionsvereinbarung von CDU/CSU und SPD wird im Bundesjustizministerium zurzeit eine geringfügige Beschränkung der Mieterhöhung nach einer Modernisierung erörtert. Das löst aber das Problem für Mieter nicht. Mit der jetzigen Regelung bezahlen die Mieter die Modernisierung doppelt. Die Möglichkeit, elf oder gegebenenfalls zukünftig nur zehn Prozent der Investition … [Weiterlesen...]