Anlässlich der Ehescheidung sollte bei Bedarf auch die gerichtliche Regelung über den Verbleib eines Partners in der bisherigen Ehewohnung beantragt werden. Bei der Entscheidung nach Paragraf 1568 a BGB – die früher geltende Hausratsverordnung ist seit dem 1. September 2009 aufgehoben – hat das Gericht sowohl das Wohl der im Haushalt lebenden Kinder als auch … [Weiterlesen...]