Man sollte bei der Minderung der Miete grundsätzlich höchst vorsichtig sein. Immerhin berechtigt ein Zahlungsrückstand in Höhe einer Monatsmiete den Vermieter bereits zur ordentlichen Kündigung. Selbst bei einer geringen Mietminderung wird über einen längeren Zeitraum ein kündigungsrelevanter Rückstand erreicht. Außerdem besteht die Gefahr, dass der Mieter sich an die … [Weiterlesen...]
Der Mietrechtstipp
Eine Kündigung der Wohnung wird immer mit Zugang beim Vermieter rechtswirksam und kann nicht durch eine nachträgliche Willensänderung zurückgenommen werden. Wenn der Mieter sich beispielsweise beim geplanten Umzug verkalkuliert hat, so bleibt ihm nur eine einvernehmliche Lösung mit dem Vermieter. Weigert sich dieser, so muss die Wohnung zum … [Weiterlesen...]