Unterlässt der Mieter eine Mängelanzeige, macht er sich unter Umständen schadensersatzpflichtig (§ 536 c Absatz 2 BGB). Entsprechendes kann auch passieren, wenn der Mieter den Wegfall eines angezeigten Mangels dem Vermieter nicht innerhalb angemessener Zeit mitteilt. Vor dem Amtsgericht Mitte ging es um einen solchen Fall. Hier hatte der Wohnungsmieter wegen … [Weiterlesen...]