Laut Trinkwasserverordnung dürfen sich seit dem 1. Dezember 2013 nur noch maximal 0,01 Milligramm Blei in 1 Liter Trinkwasser befinden. Dieser Grenzwert wird aber nur eingehalten, wenn im Wasserversorgungssystem keine Bleirohre mehr vorhanden sind. Vermieter müssen Mieter über noch vorhandene Bleileitungen informieren - per Schreiben oder durch Aushang - und die Rohre umgehend … [Weiterlesen...]