Die Mietvertragsparteien stritten sich darüber, ob lediglich die Lieferung mit Fernwärme oder ein Wärmecontracting vereinbart waren. Um dies herauszufinden, bat der Mieter um Einsicht in den Wärmelieferungsvertrag. Der Vermieter lehnte dieses Ansinnen ab. Vor Gericht bekam der Mieter Recht. Das Landgericht entschied, dass dem Mieter ein Einsichtsrecht in … [Weiterlesen...]