Gaskunden können nur eingeschränkt gegen Preiserhöhungen ihres Gasanbieters gerichtlich vorgehen. "Wechseln statt klagen", empfiehlt deshalb der Bundesverband Neuer Energieanbieter (BNE). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im November letzten Jahres beschlossen, dass allein Tariferhöhungen einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle gemäß § 315 BGB unterliegen - Billigkeit meint … [Weiterlesen...]