Seit der Mietrechtsreform im Jahre 2001 kann die Miete im laufenden Mietverhältnis auch dann noch gemindert werden, wenn der Mieter nach Kenntnis vom Mangel und nach Mängelanzeige die volle Miete einige Zeit vorbehaltlos weiterzahlt. "Ewig" darf aber auch in diesem Fall nicht vorbehaltlos gezahlt werden. Irgendwann ist das Minderungsrecht gemäß § 242 BGB … [Weiterlesen...]
Der Mietrechtstipp
Anders als bei der Verjährung, wo der Gesetzgeber klare Fristen geregelt hat, beschränkt sich die Verwirkung von Ansprüchen auf den Ausnahmefall. Voraussetzung für die Verwirkung ist der Vertrauenstatbestand, wonach der Schuldner nicht mehr mit der Geltendmachung des Anspruchs rechnen musste. Um dieses Vertrauen zu begründen, bedarf es nachweislicher Umstände und eines … [Weiterlesen...]