Vier versteckte Kameras sollten die Mieter eines Hauses in Friedrichshain insgeheim überwachen. Der Zweck war klar: Die Vermieterin suchte Kündigungsgründe. Doch ein Richter erkannte in diesem Vorgehen eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung und fällte ein Urteil mit Vorbildcharakter. Drei kleine Stromverteilerdosen zur Straße vorm Hauseingang? Ein Sirenenkasten nach … [Weiterlesen...]