Mietern darf nicht fristlos gekündigt werden, wenn das Jobcenter die Miete verspätet gezahlt hat. Der Fall: Für die auf staatliche Hilfe angewiesenen Mieter eines Reihenhauses erfolgten die Mietzahlungen durch das Jobcenter. Die Behörde überwies die Miete jeweils einige Tage nach dem vertraglich festgelegten Termin auf das Konto des Vermieters. Hinweise der Mieter auf … [Weiterlesen...]