Wenn man schon seine Wohnung und dem Vermieter damit den Weg für seine wie auch immer gearteten Absichten freimacht, dann sollte doch wenigstens ein üppiges Schmerzensgeld drin sein, denken viele Mieter. Doch so verlockend das auch erscheinen mag – am Ende zahlen sich solche Deals nur selten aus. Einen rechtlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht. „Vor allem bei … [Weiterlesen...]