Leitsatz: Natürlicher Baumwuchs und die dadurch zunehmende Verschattung stellen keinen Mietmangel dar, wenn es sich bei der Mietwohnung um eine Erdgeschosswohnung vor einem baumbestandenen parkähnlichen Garten handelt und die Bäume des Gartens im Laufe der Zeit höher wachsen. AG Neukölln, Urteil vom 2.7.08 - 21 C 274/07 - Mitgeteilt von RA Matthias … [Weiterlesen...]