Die sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften können sich wieder fast wie private Unternehmen verhalten. Die meisten sozialen Vermietungsregelungen sind gestrichen worden. Das besagt die neue Kooperationsvereinbarung, die der Senat mit den Wohnungsunternehmen ausgehandelt hat. Die Mieterräte wurden dabei nicht miteinbezogen. Mit der seit Jahresbeginn 2024 geltenden … [Weiterlesen...]





